Allgemeine
Geschäftsbediengungen
MIETZINS
Die Benutzung des komplet ausgestatteten Bootes, die Bootsversicherung über
die in diesem Vertrag festgelegte Kaution hinaus, und die Personenversicherung
für die Crew sind im Mietzins enthalten. Treibstoff, sonstige Gebrauchsgegenstände,
Gebühren für die Crew des Besitzers oder des Vermieters (im
folgenden Croatia boats genannt), andere Leistungen, Yachthafen-Gebühren
und Ankerplatz-Gebühren sind im Mietzins nicht enthalten.
ZAHLUNG
DES MIETZINSES
Zahlung:
- 30 % des Preises bei der Bestätigung der Anfrage
- 70 % des Preises spätestens vier Wochen vor dem Anfang
der Benutzung des Bootes
Die oben beschriebene Zahlungsweise ist nur mit der Genehmigung
von Croatia boats zu verändern. Die endgültige Kostenverrechnung
wird im Beisein der Vertreter des Bootbesitzers nach der Rückkehr
des Bootes in den vorgeschriebenen Rückgabehafen gemacht.
PFLICHTEN
DES MIETERS
- Der Mieter verpflichtet sich, das Boot im kroatischen Territorialgewässer
zu benutzen. Falls der Mieter das Boot außerhalb des kroatischen
Territorialgewässers benutzen möchte, ist er verpflichtet,
vor der Bestätigung seiner Anfrage eine schriftliche Genehmigung
des Bootbesitzers zu bekommen. Der Mieter erhält Angaben über
den Bootbesitzer und Angaben über die Übernahme des
Bootes vor dem Anfang der Mietzeit. Der Mieter verpflichtet sich,
das Boot keiner dritten Person zu vermieten oder borgen, mit
dem Boot an keinen Wettbewerben teilzunehmen, das Boot zu keinen
wirtschaftlichen Zwecken, wie zum Beispiel Fischen zu wirtschaftlichen
Zwecken oder Segeln-Kurse, zu benutzen, und das Boot bei schlechten
Wetterbediengungen nicht zu benutzen.
- Der Mieter verpflichtet sich, sowohl die Zollvorschriften als
auch andere Vorschriften zu beachten, das Logbuch ordnungsgemäß zu
führen und das Boot, die Ausrüstung und die Einrichtungsgegenstände
sorgfältig und nach den Regeln der Seemannschaft zu handhaben.
Falls das Boot ohne Steuermann gemietet wird, ist der Mieter
verpflichtet, entweder einen gültigen Bootsführerausweis
zu besitzen, oder das Steuern des Bootes einem Crewmitglied zu überlassen,
der einen gültigen Bootsführerausweis besitzt.
- Der Mieter trägt die Verantwortung für den Verstoß gegen
die Vorschriften für die Schiffsfahrt auch nach dem Ablauf
der Mietzeit.
BOOTSPAPIERE
Bei der Übernahme des Bootes übernimmt der Mieter auch die
gültigen Mietpapiere, mit denen er während der Mietzeit achtsam
umgehen muss.
ÜBERNAHME
DES BOOTES
- Der Besitzer verpflichtet sich, das Boot sauber, komplet ausgestattet,
vollgetankt und mit vollem Wassertank dem Mieter zu übergeben.
- Während der Mietzeit bleibt das Boot das Eigentum des
Besitzers, mit dem Croatia boats den Vertrag über die Zusammenarbeit
abgeschlossen hat. Der Mieter verpflichtet sich, Schiffszustand
und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar anhand
eines Ausrüstungsverzeichnisses vor dem Unterschreiben dieses
Vertrags genau zu prüfen. Spätere Einwändungen
zur Tauglichkeit von Schiff und Ausrüstung berechtigen den
Mieter nicht, einen ermäßigten Preis zu verlangen.
KAUTION
Der Mieter verpflichtet sich, dem Besitzer vor der Übernahme des
Bootes die Kaution (entweder Barzahlung oder Zahlung mit der Kreditkarte)
in der im Vertrag festgelegten Höhe zu zahlen. Geleistete Kautionen
werden dem Mieter ohne Abzüge nach Beendigung der Mietzeit zurückbezahlt,
falls er das Boot rechtzeitig, unbeschädigt und vollgetankt, in
gereinigtem Zustand (innen und aussen) übergibt. Auch wenn ein Steuermann
in der Bootmiete enthalten ist, muss der Mieter Kaution bezahlen, die
aber nicht die Kosten deckt, die wegen der Unachtsamkeit des Steuermannes
oder wegen fahrlässiger Handlungsweise entstanden sind.
VERLÄNGERUNG
DER MIETZEIT
Falls der Mieter die Mietzeit verlängern möchte, muss er das
Boot zur vorgeschriebenen Zeit im festgelegten Rückgabehafen auschecken
und rechtzeitig Kontakt mit dem Besitzer aufnehmen, um von ihm eine Einwilligung
für die Verlängerung zu bekommen und um mit ihm den neuen Rückgabehafen
und das neue Rückgabedatum festzulegen.
RÜCKTRITT
- Falls der Mieter und seine Crew nach der Übernahme des
Boots, gleich aus welchem Grund, von der Miete zurücktreten,
behält Croatia boats den einbezahlten Betrag ein und berechnet
dem Mieter die durch den Rücktritt entstandenen Kosten.
- Falls der Rücktritt mindestens vier Wochen vor dem Anfang
der Mietzeit erfolgt, behält Croatia boats 30 % des Preises
(Mietzinses) ein. Falls der Rücktritt innerhalb von vier
Wochen vor dem Anfang der Mietzeit erfolgt, ist Croatia boats
berechtigt, den ganzen Mietzins (Preis) einzubehalten.
BRÜCHE
UND SCHÄDEN
Bei allen Brüchen sowie Schäden, gleich aus welchem Grund,
ist der Besitzer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besitzer benachrichtigt
dann den Mieter, wie Reparaturen, Austausch oder Schadenbehebungen durchzuführen
sind. Bei unbefugtem Austausch oder unbefugter Reparatur werden die Kosten
dem Mieter berechnet.
VERANTWORTUNG
DES BESITZERS
Kann der Mieter aus den Gründen, für die er nicht verantwortlich,
ist die Boot-Charter nicht antreten, ist der Mieter berechtigt, die Kostenerstattung
für die Tage, an denen er das Boot nicht benutzt hat, zu bekommen.
In solchem Falle wird sich Croatia boats bemühen, dem Mieter ein ähnliches
oder besseres Boot zum gleichen Preis zur Verfügung zu stellen.
RÜCKGABE
DES BOOTES
- Der Mieter verpflichtet sich, das Boot zur vereinabarten Zeit,
am vereinbarten Ort, in gereinigtem Zustand, unbeschädigt
und vollgetankt zu übergeben. Bei verspäteter Rückgabe
wird dem Mieter für jeden angefangenen Tag dreimal der Tagesmietzins
sowie die dadurch dem Besitzer und Croatia boats verursachten
Kosten berechnet. Im Falle der höheren Gewalt, handelt es
sich um eine berechtigte verspätete Rückgabe, vorausgesetzt,
dass der Besitzer unverzüglich benachrichtigt wird. Kosten
für die verlorengegangenen, beschädigten oder nicht
mehr funktionstüchtigen Ausrüstungsgegenstände,
die durch Unachtsamkeit des Mieters oder seiner Crew oder durch
fahrlässige Handlungsweise entstanden sind, werden von der
geleisteten Kaution abgezogen.
- Wird das Boot vom Mieter nicht in gereinigtem Zustand übergeben,
wird eine Reinigungsgebühr von der Kaution abgezogen. Ist
das Boot bei Rückgabe nicht vollgetankt, wird der Aufwand
dafür von der Kaution abgezogen.
VERSICHERUNG
Das Boot, die Ausrüstung und die Crew sind gegen alle Fälle
der Schäden und Verluste über die Selbstbeteiligung, die vom
Mietbootstyp abhängt, versichert. Das Boot und der Bootsführer
sind gegen Verantwortung für den einer dritten Person zugefügten
Schaden versichert. Der Vertreter des Besitzers ist über alle Schäden
oder Verluste, die von der Vesicherung gedeckt werden, unverzüglich
zu benachrichtigen.
VERANTWORTUNG
DES MIETERS
- Der Mieter verpflichtet sich, dem Besitzer alle Kosten zu zahlen,
die von der Versicherung nicht gedeckt sind, die aber durch die
Taten oder die Unachtsamkeit des Mieters enstanden sind, für
die der Besitzer einer dritten Person verantwortlich ist. Der
Mieter ist besonders im Falle der Beschlagnahme wegen der widerrechtlichen
Aktivitäten verantwortlich. Im Falle eines Unfalls und /
oder einer Havarie ist der Mieter verpflichtet, die Ereignisse
schriftlich festzuhalten, oder vom Hafenamt, von einem Artz oder
von anderen Befugten eine schriftliche Bescheinigung zu beantragen.
Der Besitzer ist darüber unverzüglich zu benachrichtigen.
Falls das Boot verschwindet, nicht mehr funktionstüchtig
ist, oder wegen des Verbotes eines Befugten oder einer anderen
Person nicht mehr fahren darf und im Falle der Beschalgnahme,
sind der Besitzer und die Befugten darüber zu banachrichtigen.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Ölstand im Motor jeden
Tag zu prüfen. Der Mieter trägt die Verantwortung für
durch den Ölmangel entstandene Schäden. Die Überprufüngen
und Reparaturen der Unterwasserteile, die durch Unachtsamkeit
des Mieters oder durch fahrlässige Handlungsweise beschädigt
wurden, werden dem Mieter berechnet.
EIGENTUMSVERLUST
Croatia boats haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der
Gegenstände im Besitz des Mieters und anderen Personen, die an Bord,
im Wagen oder im Büro von Croatia boats oder des Besitzers abgelegt
waren. In solchen Fällen verzichtet der Mieter auf Schadenersatzanspruch.
EINSPRÜCHE
UND BESCHWERDEN
Nur zur Zeit der Rückgabe des Bootes schriftlich eingelegte Einsprüche
und Beschwerden werden in Betracht gezogen.
SKIPER:
Sofern der Mieter des Bootes einen Skipper benötigt, muss er davon
die Mitarbeiter von Croatia boats anlässlich der Buchungsbestätigung
in Kenntnis setzen. Sofern der Mieter des Bootes keinen Skipper benötigt,
muss ein Mitglied der Mannschaft eine VHF-Genehmigung und einen Bootsführerschein
haben.
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