Fahrzeugdokumente: Für
die Anreise nach Kroatien braucht man Führerschein,
Fahrzeugschein und einen Versicherungsnachweis
für das Fahrzeug.
Tempolimit:
- in geschlossenen
Ortschaften 50 km/h
- auf Landstraßen
80 km/h
- auf Schnellstraßen
100 km/h
- auf Autobahnen 130
km/h
- PKW mit Wohnwagen
80 km/h
- Busse und Busse mit
leichtem Anhänger 80 km/h
Regen: bei
nassen Straßen sollte die Geschwindigkeit
verringert und angepasst werden. Empfohlen
wird auch tagsüber mit Licht zu fahren.
Handy beim
Fahren nicht benutzen!
Erlaubte
Alkoholpromillegrenze im
Blut 0,5 Promille!
Benutzung
der Sicherheitsgurte ist
Pflicht..
Tankstellen:
sind täglich von 7 bis 17 oder 18 Uhr geöffnet;
in der Sommersaison bis 22 Uhr; die diensthabenden
Tankstellen in größeren Städten sowie
die Tankstellen entlang der Hauptreiserouten sind rund
um die Uhr geöffnet; alle Tankstellen verkaufen:
Eurosuper 95, Super 98, Normal und Euro Diesel, in
größeren Städten auch Gas. Informationen über
die Kraftstoffpreise und ein Verzeichnis der Gastankstellen:
www.hak.hr, www.ina.hr
Maut: Maut wird
auf den Autobahnen Zagreb-Karlovac-Vukova Gorica,
Zapresic-Krapina, Zagreb-Velika Kopanica, Sv.Helena-Komin
und Varazdin-Gorican; auf der Schnellstraße
Rijeka-Kupjak, im Ucka-Tunnel und auf der Brücke
zur Insel Krk erhoben
Grundlegendste
Pflichten im Falle eines
Unfalls:
Der Verkehrsunfall sollte vor allem unbedingt der Polizei
gemeldet werden (Tel. 92) Sichern Sie die Unfallstelle
(stellen Sie ein Warndreieck auf) und unternehmen Sie
Maßnahmen zur Verhütung neuer Gefahren.
Warten Sie auf die Polizei. Alle Informationen über
die Klärung des Unfalls, über kroatische
Versicherungsgesellschaften, Reparaturwerkstätten
usw. können sie von den Polizisten erhalten, die
den Unfall aufgenommen haben. Im Falle einer Fahrzeugbeschädigung,
gleich wie erheblich, verlangen Sie von der Polizei
eine Bescheinigung über die Fahrzeugbeschädigung,
ohne die Sie die Staatsgrenze nicht passieren können.
Höhe
der Geldstrafen für
die häufigsten Verkehrssünden:
- Fahren innerhalb
geschlossener Ortschaften mit einer Geschwindigkeit
die 30 oder mehr km/h höher ist als
zugelassen, bzw. außerhalb geschlossener
Ortschaften 50 km/h höher ist.............500
HRK
- Fahren innerhalb
geschlossener Ortschaften mit einer Geschwindigkeit
die 10-30 km/h höher ist als zugelassen,
bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften
30-50 km/h höher ist...........200
HRK
- Fahren innerhalb
geschlossener Ortschaften mit einer Geschwindigkeit
die bis zu 10 km/h höher ist als zugelassen,
bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften
10-30 km/h höher ist............................100
HRK
- Missachtung der Vorfahrt.............................500
HRK
- Alkohol am Steuer.......................................500
HRK und Führerscheinentzug
- Nicht-Anpassung der
Fahrgeschwindigkeit an die Straßen-
und Witterungsbedingungen......................200
HRK
- unregelmäßiges
Parken und Halten..............100 HRK
- Missachtung der Anschnallpflicht..............100
HRK
Um die Straf- oder Schutzmaßnahmenvollstreckung,
bzw. die Anwesenheit in einem Ordnungsverfahren
zu sichern, kann die bevollmächtigte
Amtsperson den Reisepass eines ausländischen
Staatsbürgers bis zur Beendigung des
Verfahrens aber längstens bis zu 48
Stunden in Verwahrung nehmen.
Tipps
zur vermeidung von staus
Um eine Verlängerung der Reisezeit und die Kolonnenbildung
zu vermeiden, raten wir Ihnen:
- benutzen Sie zu Ihrer
Reiseplanung einen Routenplaner, in dem
die Tage und die Strecken mit der größten
zu erwartenden Verkehrsdichte verzeichnet
sind. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über
die Lage im Straßen- und Fährverkehr
beim HAK oder hören Sie das Zweite
Programm des Kroatischen Rundfunks (RDS-HRT2)
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