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MIT DEM AUTO

     
   
Fahrzeugdokumente: Für die Anreise nach Kroatien braucht man Führerschein, Fahrzeugschein und einen Versicherungsnachweis für das Fahrzeug.

Tempolimit:
  • in geschlossenen Ortschaften 50 km/h
  • auf Landstraßen 80 km/h
  • auf Schnellstraßen 100 km/h
  • auf Autobahnen 130 km/h
  • PKW mit Wohnwagen 80 km/h
  • Busse und Busse mit leichtem Anhänger 80 km/h

Regen: bei nassen Straßen sollte die Geschwindigkeit verringert und angepasst werden. Empfohlen wird auch tagsüber mit Licht zu fahren.

Handy beim Fahren nicht benutzen!

Erlaubte Alkoholpromillegrenze im Blut 0,5 Promille!

Benutzung der Sicherheitsgurte ist Pflicht..

Tankstellen:
sind täglich von 7 bis 17 oder 18 Uhr geöffnet; in der Sommersaison bis 22 Uhr; die diensthabenden Tankstellen in größeren Städten sowie die Tankstellen entlang der Hauptreiserouten sind rund um die Uhr geöffnet; alle Tankstellen verkaufen: Eurosuper 95, Super 98, Normal und Euro Diesel, in größeren Städten auch Gas. Informationen über die Kraftstoffpreise und ein Verzeichnis der Gastankstellen:
www.hak.hr, www.ina.hr

Maut: Maut wird auf den Autobahnen Zagreb-Karlovac-Vukova Gorica, Zapresic-Krapina, Zagreb-Velika Kopanica, Sv.Helena-Komin und Varazdin-Gorican; auf der Schnellstraße Rijeka-Kupjak, im Ucka-Tunnel und auf der Brücke zur Insel Krk erhoben

Grundlegendste Pflichten im Falle eines Unfalls:
Der Verkehrsunfall sollte vor allem unbedingt der Polizei gemeldet werden (Tel. 92) Sichern Sie die Unfallstelle (stellen Sie ein Warndreieck auf) und unternehmen Sie Maßnahmen zur Verhütung neuer Gefahren. Warten Sie auf die Polizei. Alle Informationen über die Klärung des Unfalls, über kroatische Versicherungsgesellschaften, Reparaturwerkstätten usw. können sie von den Polizisten erhalten, die den Unfall aufgenommen haben. Im Falle einer Fahrzeugbeschädigung, gleich wie erheblich, verlangen Sie von der Polizei eine Bescheinigung über die Fahrzeugbeschädigung, ohne die Sie die Staatsgrenze nicht passieren können.

Höhe der Geldstrafen für die häufigsten Verkehrssünden:

  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften mit einer Geschwindigkeit die 30 oder mehr km/h höher ist als zugelassen, bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h höher ist.............500 HRK
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften mit einer Geschwindigkeit die 10-30 km/h höher ist als zugelassen, bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften 30-50 km/h höher ist...........200 HRK
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften mit einer Geschwindigkeit die bis zu 10 km/h höher ist als zugelassen, bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften 10-30 km/h höher ist............................100 HRK
  • Missachtung der Vorfahrt.............................500 HRK
  • Alkohol am Steuer.......................................500 HRK und Führerscheinentzug
  • Nicht-Anpassung der Fahrgeschwindigkeit an die Straßen- und Witterungsbedingungen......................200 HRK
  • unregelmäßiges Parken und Halten..............100 HRK
  • Missachtung der Anschnallpflicht..............100 HRK

Um die Straf- oder Schutzmaßnahmenvollstreckung, bzw. die Anwesenheit in einem Ordnungsverfahren zu sichern, kann die bevollmächtigte Amtsperson den Reisepass eines ausländischen Staatsbürgers bis zur Beendigung des Verfahrens aber längstens bis zu 48 Stunden in Verwahrung nehmen.

Tipps zur vermeidung von staus
Um eine Verlängerung der Reisezeit und die Kolonnenbildung zu vermeiden, raten wir Ihnen:

  • benutzen Sie zu Ihrer Reiseplanung einen Routenplaner, in dem die Tage und die Strecken mit der größten zu erwartenden Verkehrsdichte verzeichnet sind. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Lage im Straßen- und Fährverkehr beim HAK oder hören Sie das Zweite Programm des Kroatischen Rundfunks (RDS-HRT2)
   
       

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